3. Energie und Nachhaltigkeit
3.1 Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz GEG ist gemäß §2 gültig für alle Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, mit Ausnahme von z. B.:
- Ställen und Gewächshäusern
- Zelten und provisorischen Gebäuden
- Gebäuden für religiöse Zwecke
- Wohngebäuden mit einer planmäßigen Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten im Jahr