4. Detailzeichnungen zweischalige Wand

4.3.1 Anschlusspunkte Balkon/Terrasse

Balkon / Dachterrasse
Grundsätzlich liegen an diesen Anschlusspunkten wie am Fußpunkt erhöhte Schlagregenbelastungen vor. Durch die Unterbrechung der Luftschicht ist es notwendig, das Wasser, das rückseitig am Verblender abläuft, nach außen, also auf die Fassade zu führen.

Es muss sichergestellt sein, dass die Aufstandsflächen die zu erwartenden Lasten aus der Verblendung aufnehmen können. Dies gilt sowohl bei Balkonplatten als auch bei abgehängten Fertigteilstürzen mit entsprechenden Konsolankern.

Es wird empfohlen, in einigen Bereichen die Abdichtungen nicht direkt auf die Fertigteile zu setzen, sondern ein bis zwei Schichten darüber anzuordnen, um die Gefahr einer Beschädigung der Abdichtung im Bereich der Verankerungen durch herausstehende Bolzen etc. zu vermeiden.

Für die Abdichtung von Dachterrassen und Dächern sind die Vorgaben der Norm DIN 18 531 (Abdichtung von Dächern sowie Balkonen, Loggien und  Laubengängen, genutzte sowie nicht genutzte Dachflächen) einzuhalten. 

Hier ist darauf zu achten, dass die Abdichtung der Dachterrasse bis an die Folie geführt wird, die das Wasser aus der Luftschicht auf die Fassade führt, um eine Hinterläufigkeit der Abdichtung zu verhindern. Die Folie und die Abdichtung der Dachterrasse stellen eine funktionelle Einheit dar. Deshalb müssen die Stöße der Folie sauber verklebt werden. 

Entwässerungsöffnungen sind entsprechend der bereits im Sockelbereich aufgeführten Empfehlungen zu behandeln.

Kapitel als PDF-Download
Download Kapitel Herunterladen